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− | |Eine ''elektronische Prüfung'' (E-Prüfung) bezeichnet eine Leistungsmessung | + | |Eine ''elektronische Prüfung'' (E-Prüfung) bezeichnet eine Leistungsmessung unter Beteiligung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT). Diese können bei Aufgabenstellung, Leistungserbringung sowie Leistungsbeurteilung eingesetzt werden, beziehen sich also auf Vorbereitung, Durchführung und/oder Auswertung der Prüfung. |
Spezialfall ist die ''elektronische Klausur'' (E-Klausur), die eine Leistung summativ bewertet bzw. benotet. E-Klausuren haben damit eine Relevanz für den Studienverlauf, da ein Studium nach mehrmaligem Scheitern im schlimmsten Fall beendet sein kann. Aus dem Grund werden besonders hohe Anforderungen an ihre Rechtssicherheit gestellt. | Spezialfall ist die ''elektronische Klausur'' (E-Klausur), die eine Leistung summativ bewertet bzw. benotet. E-Klausuren haben damit eine Relevanz für den Studienverlauf, da ein Studium nach mehrmaligem Scheitern im schlimmsten Fall beendet sein kann. Aus dem Grund werden besonders hohe Anforderungen an ihre Rechtssicherheit gestellt. |
Version vom 9. November 2010, 07:12 Uhr
Elektronische Prüfungen
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