Kategorie:Best-Practice: Unterschied zwischen den Versionen

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Dabei ist zu beachten, dass jede Universität, jede Fachwissenschaft und jeder Hochschullehrende unterschiedliche Bedürfnisse hat. Entsprechend werden die Best-Practice-Beispiele kommentiert. Da E-Assessment aber auch immer im Spannungsfeld unterschiedlicher Dimensionen steht, werden die Best-Practice-Beispiele wie folgt differenziert dargestellt:  
 
Dabei ist zu beachten, dass jede Universität, jede Fachwissenschaft und jeder Hochschullehrende unterschiedliche Bedürfnisse hat. Entsprechend werden die Best-Practice-Beispiele kommentiert. Da E-Assessment aber auch immer im Spannungsfeld unterschiedlicher Dimensionen steht, werden die Best-Practice-Beispiele wie folgt differenziert dargestellt:  
 
* '''Didaktik''': Hier werden zu den unterschiedlichen Fachwissenschaften/-disziplinen Beispielfragen bereitgestellt, die auf den passenden Systemen ausgeführt, d.h. selber ausprobiert werden können.
 
* '''Didaktik''': Hier werden zu den unterschiedlichen Fachwissenschaften/-disziplinen Beispielfragen bereitgestellt, die auf den passenden Systemen ausgeführt, d.h. selber ausprobiert werden können.
* '''Organisation''': Die Durchführung von E-Assessment muss durchdacht und vorbereitet werden. Besonders elektronische Prüfungen bedürfen einer guten Organisation, damit kein prüfungsergebnis "verloren geht". Dies umfasst z.B. einen Prozess, der die Aufgabenstellung, die technische Vorbereitung, die Abwicklung der Prüfung, die Notebenkanntgabe und die Archvierung der Ergebnisse beinhaltet.
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* '''Organisation''': Die Durchführung von E-Assessment muss durchdacht und vorbereitet werden. Besonders elektronische Prüfungen bedürfen einer guten Organisation, damit kein prüfungsergebnis "verloren geht". Dies umfasst z.B. einen Prozess, der die Aufgabenstellung, die technische Vorbereitung, die Abwicklung der Prüfung, die Notenbekanntgabe und die Archvierung der Ergebnisse beinhaltet.
 
* '''Recht''': Hier finden Sie Musterprüfungsordnungen, die ebenso die elektronische Erfassung der Studienleistung als auch die Verwendung des Antwort-Wahlverfahrens rechtlich absichern.
 
* '''Recht''': Hier finden Sie Musterprüfungsordnungen, die ebenso die elektronische Erfassung der Studienleistung als auch die Verwendung des Antwort-Wahlverfahrens rechtlich absichern.
 
* '''Technik''': Nicht jedes System unterstützt fallbasiertes Prüfen oder die Darstellung von mathematischer Symbolsprache (Formeln). Hier wird gezeigt, welches System welche Vorzüge liefert.
 
* '''Technik''': Nicht jedes System unterstützt fallbasiertes Prüfen oder die Darstellung von mathematischer Symbolsprache (Formeln). Hier wird gezeigt, welches System welche Vorzüge liefert.

Version vom 4. Mai 2011, 13:57 Uhr

Wir möchten auf diesen Seiten Best-Practice-Beispiele vorstellen, die sich in unterschiedlichen Hochschulen bewährt haben. Hierdurch werden Lösungen bereitgestellt, die sich nach unserem Ermessen auch in anderen Hochschulen und bei anderen Lehrenden erfolgreich praktizieren lassen. Dabei ist zu beachten, dass jede Universität, jede Fachwissenschaft und jeder Hochschullehrende unterschiedliche Bedürfnisse hat. Entsprechend werden die Best-Practice-Beispiele kommentiert. Da E-Assessment aber auch immer im Spannungsfeld unterschiedlicher Dimensionen steht, werden die Best-Practice-Beispiele wie folgt differenziert dargestellt:

  • Didaktik: Hier werden zu den unterschiedlichen Fachwissenschaften/-disziplinen Beispielfragen bereitgestellt, die auf den passenden Systemen ausgeführt, d.h. selber ausprobiert werden können.
  • Organisation: Die Durchführung von E-Assessment muss durchdacht und vorbereitet werden. Besonders elektronische Prüfungen bedürfen einer guten Organisation, damit kein prüfungsergebnis "verloren geht". Dies umfasst z.B. einen Prozess, der die Aufgabenstellung, die technische Vorbereitung, die Abwicklung der Prüfung, die Notenbekanntgabe und die Archvierung der Ergebnisse beinhaltet.
  • Recht: Hier finden Sie Musterprüfungsordnungen, die ebenso die elektronische Erfassung der Studienleistung als auch die Verwendung des Antwort-Wahlverfahrens rechtlich absichern.
  • Technik: Nicht jedes System unterstützt fallbasiertes Prüfen oder die Darstellung von mathematischer Symbolsprache (Formeln). Hier wird gezeigt, welches System welche Vorzüge liefert.

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