Rechtsfragen
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Im Folgenden werden die Rechtsfragen anhand eines Prüfungsablaufs von der Anmeldung über das Prüfungsverfahren und der Auswertung und Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse dargestellt. Dies soll eine erste Hilfestellung bei der Integration von E-Prüfungen in den Prüfungsverwaltungsprozess geben. Der Leitfaden soll im Wiki mit allen Interessierten weiterentwickelt werden. So besteht die umfassende Gelegenheit, Fallbeispiele und Fragestellungen einzubringen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Übertragbarkeit der nachfolgenden allgemeinen Ausführungen in jedem Einzelfall in der Prüfungsverantwortung des Anwenders liegt. Weder die Autoren noch der ELAN e.V. kann mit der Zusammenstellung von Informationen eine Gewähr oder Haftung für die individuelle rechtliche Tragfähigkeit der von Anwendern umgesetzten Lösungen im Einzelfall übernehmen. Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die Notwendigkeit, sich bei konkreten rechtlichen Fragen an die zuständige Stellen Ihrer Hochschule zu wenden oder von einem/er Rechtsanwalt/wältin beraten zu lassen.
Dr. Janine Horn, ELAN e.V.
Einleitung
Bei E-Prüfungen stellen sich prüfungsrechtliche, verwaltungsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen.
Prüfungsrechtliche Fragen
Computergestützte Prüfungen bedürfen einer hinreichenden normativen Regelung. Es sind gleiche Bedingungen im Prüfungsablauf als auch bei der Bewertung durch das System zu gewährleisten. Die Authentizität und Integrität der Prüfungsleistung ist während des gesamten Prüfungsverfahrens zu gewährleisten. Das Prüfungssystem ist transparent und revisionsfähig zu gestalten.
Verwaltungsrechtliche Fragen
Prüfungsverfahren an Hochschulen sind Verwaltungsverfahren i. S. d. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Studienbegleitende Modulabschlussprüfungen sind Verwaltungsakte i. S. des § 35 VwVfG und somit gerichtlich anfechtbar. Anfechtungsgründe, die auf einem Mangel im Prüfungssystem beruhen, sollten ausgeschlossen werden.
Datenschutzrechtliche Fragen
Bei der Durchführung von E-Klausuren werden personenbezogene Daten der Prüflinge verarbeitet. Dies ist, wie bei herkömmlichen Klausuren zulässig, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Zusätzlich ist die automatisierte Korrektur, die Datenübertragung vom PVS in das Klausursystem, die vollständige elektronische Protokollierung der Prüfung und anschließende Archivierung datenschutzkonform auszugestalten.
Musterprüfungsordnungen
Verweise
Hier sind Literaturnachweise und Fundstellen der einschlägigen Rechtsprechung zu finden. Zudem wird zu Prüfungsordnungen verlinkt, die bereits elektronische Prüfungen regeln.