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Version vom 26. März 2012, 11:18 Uhr
Generell scheint der Einsatz von E-Prüfungen und E-Assessments die Qualität von Hochschullehre zu sichern bzw. zu verbessern: durch Sicherstellen notwendigen Grundwissens, Identifizieren geeigneter Kurse, Anpassung der Lehre an individuelle Erfordernisse der Studierenden sowie Ermitteln des Lernerfolges. Darüber hinaus ist die indirekte Sicherung der Qualität möglich, indem entsprechende Systeme nicht nur Wissen abfragen sondern Zufriedenheit mit der Lehre sowie Verbesserungsvorschläge. Zudem kann ihr Einsatz gezielt die Vorbereitung regulärer Prüfungen unterstützen oder den Fortschritt aufzeigen, den Studierende im Laufe ihres Studiums machen. Die jeweiligen Szenarien sind nachfolgend skizziert.
Inhaltsverzeichnis
Szenarien
Siehe die folgenden neuen Seiten:
Plagiaterkennung
An Hochschulen ist die Aneignung fremder geistiger Leistungen ein Problem. Plagiatoren übernehmen in dem Fall Passagen oder ganze Texte aus fremden Werken und geben diese als eigene Texte aus (oder bauen sie in ihre Ausarbeitungen ein). Dieses Verhalten kann gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Hochschulrecht verstoßen. Daher fordern Hochschulen z.B. die Erklärung, dass Abschlussarbeiten selbstständig verfasst, keine außer den angegebenen Quellen verwendet und zitierte Stellen explizit kenntlich gemacht wurden. Dienste zur Plagiaterkennung helfen bei der Begutachtung, indem sie versuchen, fremde Textpassagen zu identifizieren. Sie lassen damit keinen Rückschluss auf den Lernerfolg zu (wie eine summative Prüfung), sondern tragen zur Qualitätssicherung bei.
Prüfende setzen Plagiaterkennungsdienste ein, wenn Verdacht auf ein Plagiat besteht oder eine Ausarbeitung im Rahmen einer allgemeinen Begutachtung analysiert werden soll. Dazu muss das zu untersuchende Dokument in elektronischer Form (z.B. als PDF) vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, ist es vorher in ein solches Format zu überführen, z.B. mit Hilfe elektronischer Texterkennung (Optical Character Recognition). Im nächsten Schritt wird das Dokument beim Plagiaterkennungsdienst eingereicht, i.d.R. durch Upload via Browser. Der Dienst gleicht dann Textpassagen des eingereichten Dokuments mit Fremdquellen ab. Diese stammen aus einem größeren Datenbestand wie z.B. online verfügbaren Texten. Um gegenseitiges Abschreiben zu identifizieren, können bereits hoch geladene Dokumente ebenfalls in die Analyse einbezogen werden. Im Anschluss an die Auswertung stellt der Dienst einen Bericht zur Verfügung. Darin sind diejenigen Textpassagen farbig markiert, die einer fremden Quelle zugeordnet werden konnten. Die zugehörige Quelle wird ebenfalls aufgeführt.
Der Gutachter sollte jedoch beachten, dass das Ergebnis falsch positiv oder falsch negativ sein kann. Bei den falsch positiven Ergebnissen werden auch die korrekt angegebenen Zitate als Fremdtexte erkannt - was sie ja auch sind! Negative Ergebnisse hingegen deuten darauf hin, dass kein fremder Text übernommen wurde. Hier kann aber vom Nachbarn oder aus einer Drucksache (z.B. Buch, Zeitschrift) abgeschrieben worden sein, die nicht elektronisch erfasst wurde und daher nicht im Datenbestand der Dienste vorhanden ist. Die Ergebnisse von Ghostwritern, die solche Arbeiten im Auftrag erstellen, sind auf diese Weise ebenfalls nicht zu erkennen.
Beispiele für kommerzielle Plagiaterkennungsdienste:
Lehrevaluationen
Lehrevaluationen stellen ebenfalls eine Form der Prüfung dar, nur dass in diesem speziellen Fall nicht nach Fakten oder Fertigkeiten gefragt wird, sondern nach der Zufriedenheit mit der Lehrveranstaltung sowie nach Verbesserungsvorschlägen. Siehe zu weiteren Informationen zu Lehrevaluationen z.B [1]. Die Durchführung von Lehrevaluationen ist durch die jeweiligen Hochschulrahmengesetze vorgeschrieben. Eine elektronische Erfassung und Auswertung der Antworten ist ebenso möglich wie bei anderen Typen elektronischer Prüfungen, i.d.R. werden Fragen vom Typ Likert-Skala (z.B. von 1: trifft nicht zu bis 5: trifft voll zu) verwendet. Ein standardisierter Fragebogen für sämtliche Lehrveranstaltungen, dessen Beantwortung die Entwicklung von Qualität bzw. Zufriedenheit der Lernenden im Laufe der Zeit nachvollziehbar macht, ist i.d.R. durch die Evaluationsordnung einer Hochschule vorgegeben.
Ein wesentliches Problem Papier-basierter Evaluationen ist die geringe Rücklaufquote. Durch elektronische Evaluationen und ihre Kopplung mit gleichzeitig stattfindenden E-Klausuren stellt z.B. die Medizinische Hochschule Hannover sicher, dass sämtliche Studierende teilnehmen können und die Rücklaufquote kontinuierlich hoch ist. Dies ist bei rein Papier-basierten Formen nicht zwingend der Fall, da auch die Meinung der Studierenden in die Evaluation einfließen sollen, die die Veranstaltung schon nicht mehr besuchen. Rein elektronische Evaluationen z.B. über das LMS sind ebenfalls schwierig, da auf diese Weise insbesondere technik-begeisterte Studierende angesprochen werden. Durch Kopplung von Klausur und Evaluation kann man sicherstellen, dass sämtliche Studierende, die ein Modul bestehen wollen, auch die Möglichkeit zur Evaluation erhalten und gleichzeitig technisch damit umgehen können, da sie dies auch für die Klausur beherrschen müssen.
Beispiele für Systeme zur Unterstützung der Lehrevaluation:
- Einsatz von EvaSys an der TU Clausthal
Elektronische Klausurschränke
Eine Hilfe zur Vorbereitung auf reguläre (z.B. mündliche) Prüfungen sind elektronische Klausurschränke. Dabei handelt es sich um eine Sammlung bekannter Prüfungsfragen mit jeweils korrekten Antworten. Studierende tragen Fragen und Antworten z.B. per Gedächtnisprotokoll aus schriftlichen oder mündlichen Prüfungen zusammen und machen sie anderen Studierenden zur Prüfungsvorbereitung zugänglich. So können komplexe Sammlungen entstehen, die einen guten Einblick in das Themengebiet geben.
Wesentliches Merkmal und von den Studierenden ausdrücklich gewünscht ist, dass Lehrende und Prüfer keinen Zugriff auf diese Klausurschränke erhalten. Auf diese Weise erhoffen sie sich eine möglichst hohe Wiederholrate bei möglichst geringer Veränderung der Aufgaben. Lehrende erhalten somit aber auch keine Gelegenheit, Feedback zu geben oder auf Defizite oder fehlerhafte Antworten hinzuweisen. Einen solchen elektronischen Klausurschrank stellt z.B. die Hochschule Ostfalia auf Basis des Dokumentenmanagementsystems Alfresco für ihre Studierenden zur Verfügung.
Auf der anderen Seite versuchen die Lehrenden ebenfalls, ihre Prüfungsfragen geheim zu halten und vor Verbreitung zu schützen. Um diese möglichst oft wiederverwenden zu können, sammeln z.B. die Mitarbeiter vom Testcenter der Uni Duisburg/Essen das Notiz- bzw. Schmierpapier der Prüflinge nach der Klausur ein. So versuchen sie zu verhindern, dass Aufzeichnungen zu den Fragen den Klausurraum verlassen.
Beispiele:
- Elektronischer Klausurenschrank auf Basis von Alfresco an der Hochschule Ostfalia (Zugriff nur für Studierende)
Weitere Einsatzmöglichkeiten
- Diagnostisches Assessment (z.B. Einstufungs- oder Zulassungstests)
- Formatives Assessment (z.B. E-Übungen, Gemeinsames Lernen)
- Summatives Assessment (z.B. E-Klausuren, Vorher/Nachher-Messungen)
- Einsatzszenarien allgemein
Literaturnachweise
- ↑ Heiner Rindermann: Lehrevaluation, ISBN: 978-3941320079, 2. Auflage, Verlag empirische Pädagogik, Landau, 2009