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Aktuelle Version vom 5. September 2011, 08:00 Uhr
E-Prüfungssysteme sind Teil der Hochschulsystemlandschaft. Sie können Teilfunktionalität eines Lernmanagementsystems sein, wie z.B. häufig beim E-Assessment, oder als eigenständige Systeme agieren, wie üblich bei E-Klausuren. Zwischen den Prüfungssystemem und weiteren Hochschulsystemen bzw. -abteilungen existiert immer ein Austausch. Diese ist nicht zwingend elektronisch, sondern kann auf klassische Weise z.B. durch das Versenden von Anmelde- oder Notenlisten per Hauspost erfolgen. Um Fehler zu vermeiden, wie sie z.B. beim Abtippen von Excel-Tabellen auftreten können, und damit die Qualität der Datenübermittlung zu erhöhen, ist die Integration der E-Prüfungssysteme in die restliche Hochschullandschaft zu überlegen. Nachfolgend sind die Systeme aufgeführt, die am ehesten E-Prüfungen zusammenhängen.
Inhaltsverzeichnis
Elektronische Prüfungsverwaltung
Systeme zur Prüfungsverwaltung, wie z.B. das Prüfungsorganisationssystem (POS) der Hochschulinformationssystem GmbH (HIS), helfen bei der Erfassung von Prüfungen und Prüfungsleistungen im Rahmen des studentischen Lebenszyklus. Da es sich dabei i.d.R. um benotete Prüfungsleistungen handelt, ist insbesondere eine Verbindung zu E-Klausur-Systemen denkbar. Über eine solche Schnittstelle kann das E-Klausursystem notwendige Informationen zur Prüfung erhalten (z.B. Verantwortlicher, Zeitpunkt und -raum, Voraussetzungen, Prüflinge), so dass diese Daten nicht manuell angelegt werden müssen. Im Gegenzug können die Ergebnisse in das Prüfungsverwaltungssystem zurück fließen, um so das Ausfüllen und Abtippen von Excel-Listen zu vermeiden.
Im- und Export von Aufgaben und Fragepools
Aus verschiedenen Gründen kann ein Austausch von Prüfungsfragen sinnvoll sein: zu Archivierungszwecken, weil Prüfende die Software wechseln und Fragen wiederverwenden wollen oder weil sie in komplexen Lehrverbünden zusammenarbeiten, in denen sie Prüfungsfragen austauschen bzw. gemeinsam weiterentwickeln. Dazu ist notwendig, dass bereits eingesetzte oder zukünftig eingeplante Systeme den Im- bzw. Export von Prüfungsfragen erlauben.
Existiert eine zentrale Sammelstelle mit entsprechenden fachbezogenen Fragen, ist eine Kopplung mit dem E-Klausursystem denkbar, um auf diese Weise einzelne Prüfungen aus einem größeren Fundus zusammenstellen zu können. Die statistische Auswertung der gegebenen Antworten lässt zudem Rückschlüsse über die Qualität der Aufgaben zu. Entsprechende Einstufungen (z.B. nach Schwierigkeitsgrad) sollten daher zurück in den Qualitässicherungsprozess und damit die Beschreibung der Fragen einfließen.
Will ein Lehrender einmal erstellte Prüfungsaufgaben von einem System in ein anderes System übernehmen, sind Im- und Exportfunktionalität notwendig. Auf diese Weise kann der Lehrende komplexe Fragepools erstellen, in seiner Community austauschen, von der Community oder dem Lehrverbund weiterentwickeln lassen bzw. neue Fragen ins eigene System übernehmen.
Die IMS Question & Test Interoperability (QTI) ist ein standardisiertes Datenformat, das vom IMS Global Learning Consortium entwickelt wurde und die Erstellung sowie Beschreibung von Tests erlaubt. Dies soll den Austausch zwischen verschiedenen Systemen sowie das Abspeichern von Testergebnissen erleichtern. Bislang wird dieses Format jedoch kaum unterstützt.
Eine zentrale Sammelstelle für Prüfungsfragen sämtlicher Fachbereiche existiert nicht - zudem ist unklar, in welchem Format entsprechende Prüfungsfragen abgelegt werden sollten. Hier sind einzig die Open Educational Resources (OER) zu nennen, die zum Stichtag 22.02.2011 bereits 1842 Materialien vom Typ "Assessment" auflisten.
Authentifizierung
- Hochschulweit: Das lokale Rechenzentrum einer Hochschule betreibt i.d.R. eine zentrale Benutzerverwaltung, in der Zugangsdaten von Mitarbeitenden und Studierenden abgelegt sind. Bei dieser zentralen Stelle können Hochschulsysteme erfragen, ob eingegebene Zugangsdaten gültig sind und angebotene Dienste zugänglich gemacht werden dürfen oder nicht. Dazu verwenden die zentralen Benutzerverwaltungen standardisierte Protokolle wie Lightweight Directory Access Protocol (LDAP), das die Hochschulsysteme implementieren müssen, um den Authentifizierungsdienst der Nutzerverwaltung zu benutzen. Beispiel für Hochschulsysteme, die typischerweise mit der Nutzerverwaltung interagieren sind: E-Mail-Postfach der Hochschule, Lernmanagementsystem, Prüfungsan- und -abmeldung, Systeme zur Noteneinsicht, Webspeicherplatz zur Selbstdarstellung uvw.
- Hochschulübergreifend: Sollen Studierende einer Hochschule mit ihren Zugangsdaten auch auf Systeme anderer Hochschulen zugreifen können, stehen verschiedene Konzepte zur hochschulübergreifenden Authentifizierung zur Verfügung. Ein Beispiel ist die Authentifizierungs- und Autorisierungs-Infrastruktur für Niedersachsen (NDS-AAI). Darüber werden Benutzer weiterhin lokal in ihren Heimatorganisationen verwaltetet, bekommen aber kontrolliert Zugang zu Ressourcen der gesamten Föderation. Die erste Anwendung, die über die Nds-AAI zugänglich gemacht wurde, ist das Lernmanagementsystem Stud.IP.
Digitale Archivierung
Bereits im Rahmen der rechtlichen Anforderungen an elektronische Klausuren wurde die Pflicht zur Archivierung angesprochen. Die jeweiligen Prüfungsordnungen geben i.d.R. den dafür notwendigen Zeitraum vor, der bis zu 30 Jahren betragen kann. Dieser gilt für elektronische Unterlagen ebenfalls - obwohl für die Sicherung bisher unklar ist, welcher Datenträger einen entsprechenden Zeitraum ohne Datenverlust überdauert. Häufig sind die Hochschulbibliotheken für den Themenkomplex "Archivierung" zuständig. Existiert z.B. eine Archivierungsstrategie der Hochschule, scheint es sinnvoll, die Archivierung digitaler Unterlagen in diese Strategie einzugliedern.
Für die Archivierung sind zwei Aspekte zu unterscheiden: Leistungsbewertung und Leistungsaufzeichnung. Während die Leistungsbewertung als nachvollziehbarer Verwaltungsakt in der Akte des Prüflings zu finden ist, die i.d.R. dem Prüfungsamt zugeordnet ist, sind die Prüfer selbst für die Aufbewahrung der geschriebenen Klausuren zuständig; in den meisten Fällen ist dafür ein wesentlich kürzerer Zeitraum ausreichend. Entsprechend erfolgt Akteneinsicht im Prüfungsamt und Klausureinsicht bei den Prüfenden. Das Testcenter der Uni Bremen löst diese Aufgabe z.B., indem der Prüfende im Anschluss eine CD/DVD mit den kompletten Aufzeichnungen erhält und dann seinerseits für (nachträgliche) Bewertung bzw. Qualitätssicherung und die Übermittlung der Ergebnisse ans Prüfungsamt zuständig ist.