Rechtsfragen: Unterschied zwischen den Versionen
Jhorn (Diskussion | Beiträge) |
|||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== Einleitung == | == Einleitung == | ||
− | Im Folgenden werden die Rechtsfragen anhand eines Prüfungsablaufs von der Anmeldung über das Prüfungsverfahren und der Auswertung und Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse dargestellt. Dabei wird auf prüfungsrechtliche, verwaltungsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen eingegangen. Dies soll eine erste Hilfestellung bei der Integration von E-Prüfungen in den Prüfungsverwaltungsprozess geben. | + | Im Folgenden werden die Rechtsfragen anhand eines Prüfungsablaufs von der Anmeldung über das Prüfungsverfahren und der Auswertung und Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse dargestellt. Dabei wird auf prüfungsrechtliche, verwaltungsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen eingegangen. Dies soll eine erste Hilfestellung bei der Integration von E-Prüfungen in den Prüfungsverwaltungsprozess geben. Der Leitfaden soll im Wiki mit allen Interessierten weiterentwickelt werden. So besteht die umfassende Gelegenheit, Fallbeispiele und Fragestellungen einzubringen. |
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Übertragbarkeit der nachfolgenden allgemeinen Ausführungen in jedem Einzelfall in der Prüfungsverantwortung des Anwenders liegt. Weder die Autoren noch der ELAN e.V. kann mit der Zusammenstellung von Informationen eine Gewähr oder Haftung für die individuelle rechtliche Tragfähigkeit der von Anwendern umgesetzten Lösungen im Einzelfall übernehmen. Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die Notwendigkeit, sich bei konkreten rechtlichen Fragen an die zuständige Stellen Ihrer Hochschule zu wenden oder von einem/er Rechtsanwalt/wältin beraten zu lassen. | Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Übertragbarkeit der nachfolgenden allgemeinen Ausführungen in jedem Einzelfall in der Prüfungsverantwortung des Anwenders liegt. Weder die Autoren noch der ELAN e.V. kann mit der Zusammenstellung von Informationen eine Gewähr oder Haftung für die individuelle rechtliche Tragfähigkeit der von Anwendern umgesetzten Lösungen im Einzelfall übernehmen. Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die Notwendigkeit, sich bei konkreten rechtlichen Fragen an die zuständige Stellen Ihrer Hochschule zu wenden oder von einem/er Rechtsanwalt/wältin beraten zu lassen. |
Version vom 4. Januar 2011, 13:25 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Im Folgenden werden die Rechtsfragen anhand eines Prüfungsablaufs von der Anmeldung über das Prüfungsverfahren und der Auswertung und Veröffentlichung der Prüfungsergebnisse dargestellt. Dabei wird auf prüfungsrechtliche, verwaltungsrechtliche und datenschutzrechtliche Fragen eingegangen. Dies soll eine erste Hilfestellung bei der Integration von E-Prüfungen in den Prüfungsverwaltungsprozess geben. Der Leitfaden soll im Wiki mit allen Interessierten weiterentwickelt werden. So besteht die umfassende Gelegenheit, Fallbeispiele und Fragestellungen einzubringen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Übertragbarkeit der nachfolgenden allgemeinen Ausführungen in jedem Einzelfall in der Prüfungsverantwortung des Anwenders liegt. Weder die Autoren noch der ELAN e.V. kann mit der Zusammenstellung von Informationen eine Gewähr oder Haftung für die individuelle rechtliche Tragfähigkeit der von Anwendern umgesetzten Lösungen im Einzelfall übernehmen. Die Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen nicht die Notwendigkeit, sich bei konkreten rechtlichen Fragen an die zuständige Stellen Ihrer Hochschule zu wenden oder von einem/er Rechtsanwalt/wältin beraten zu lassen.
Dr. Janine Horn, ELAN e.V.
Prüfungsrechtliche Fragen
Computergestützte Prüfungen bedürfen einer hinreichenden normativen Regelung. Es sind gleiche Bedingungen im Prüfungsablauf als auch bei der Bewertung durch das System zu gewährleisten. Die Authentizität und Integrität der Prüfungsleistung ist während des gesamten Prüfungsverfahrens zu gewährleisten. Das Prüfungssystem ist transparent und revisionsfähig zu gestalten. Die Durchführung von Prüfungen und damit einhergehende Prüfungsentscheidungen bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Dieser Gesetzesvorbehalt für Prüfungen folgt aus Art. 12 Abs. 1 und 2 GG, da jedes Prüfungsverfahren das Recht auf freie Berufswahl tangiert. Das Nichtbestehen einer abschließenden Prüfung ist ein belastender Verwaltungsakt und somit ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG, gegen den Rechtsmittel eingelegt werden können. Bei den neuen Bachelor-/Master-Studiengängen werden alle Module mit einer Leistungsüberprüfung (studienbegleitenden Prüfung) abgeschlossen und sind somit berufsbezogen. Damit ist jede Modulabschlussprüfung gerichtlich anfechtbar. Für bestimmte berufsqualifizierende Studiengänge sind staatliche Prüfungsordnungen der Länder oder des Bundes verbindlich. Das sind beispielsweise die Juristenausbildungsgesetze (JAG) und die Verordnung zur Durchführung der Juristenausbildung (JAO) sowie die Lehrerausbildungsgesetze (LABG) und die Lehramtsprüfungsordnungen (LPO) der Länder. Auf Bundesebene sind die Approbationsordnungen für Ärzte (ÄApprO, ZÄPrO, TAppV) und Apotheker (AApprO) zu nennen. Rechtssatzcharakter haben auch die Prüfungsordnungen, die von Hochschulen im Rahmen der ihnen durch Gesetz oder Verfassung zugewiesenen Aufgaben und Befugnisse der Selbstverwaltung erlassen worden sind. Diese bedürfen der Genehmigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle (§ 16 Abs. 1 HRG).
Verwaltungsrechtliche Fragen
Prüfungsverfahren an Hochschulen sind Verwaltungsverfahren i. S. d. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Studienbegleitende Modulabschlussprüfungen sind Verwaltungsakte i. S. des § 35 VwVfG und somit gerichtlich anfechtbar. Anfechtungsgründe, die auf einem Mangel im Prüfungssystem beruhen, sollten ausgeschlossen werden.
Datenschutzrechtliche Fragen
Bei der Durchführung von E-Klausuren werden personenbezogene Daten der Prüflinge verarbeitet. Dies ist, wie bei herkömmlichen Klausuren zulässig, soweit dies zur Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Zusätzlich ist die automatisierte Korrektur, die Datenübertragung vom PVS in das Klausursystem, die vollständige elektronische Protokollierung der Prüfung und anschließende Archivierung datenschutzkonform auszugestalten.
Literatur
Bader; Ronellenfitsch, Beck‘scher Online-Kommentar, VwVfG, München 2010. Jarass, Hans; Pieroth, Bodo, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, München 2009. Flisek, Christian, Datenschutzrechtliche Fragen des E-Learning an Hochschulen, CR 2004, S. 62–69. Gola, Peter; Schomerus, Rudolf, BDSG Bundesdatenschutzgesetz Kommentar, Mün-chen 2010. Hoeren, Thomas; Sieber, Ulrich, Handbuch Multimedia-Recht, 23. Aufl., München 2010. Knauf, Matthias, Videoüberwachung von Klausuren in Hochschule- und Staatsprüfungen?, NWVBl. 2006, S. 449-454. Landesbeauftragte für Datenschutz Niedersachsen, Erläuterungen zur Anwendung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG), Hannover 2009. http://www.lfd.niedersachsen.de Leupold, Andreas; Glossner, Silke, Münchener Anwalts Handbuch IT-Recht, München 2008. Moos, Flemming, Die EU-Standardvertragsklauseln für Auftragsverarbeiter 2010, CR 2010, S. 281-286. Niehues, Norbert; Fischer, Edgar, Schul- und Prüfungsrecht, Bd. 2: Prüfungsrecht, München 2010. Roßnagel, Alexander; Schnabel, Christoph, Datenschutzkonforme Nutzung von E-Learning-Verfahren, Kassel 2009,. http://cms.uni-kas-sel.de/unicms/fileadmin/groups/w_430000/Download/ Abschlussbericht_Datenschutz_im_E-Learning.pdf. Thieme, Werner, Deutsches Hochschulrecht: Das Recht der Universitäten sowie der künstlerischen und Fachhochschulen in der Bundesrepublik Deutschland, Köln 2004. Vander, Sascha, Auftragsdatenverarbeitung 2.0?, K&R 2010, S. 292-298. Vogt, Michael; Schneider, Stefan, E-Klausuren an Hochschulen: Didaktik – Technik – Systeme – Recht – Praxis, Gießen 2009. http://geb.uni-gies-sen.de/geb/volltexte/2009/6890/. Wagner, Christian; Gohrke, Thomas; Brehsan, Godo, Prüfungsrecht, Münster 2003. Wettern, Michael, Schutz von Studierenden-Daten, RDV 2006, S. 14-18. Wettern, Michael, Lehrevaluation an Hochschulen, RDV 2006, S. 29-33. Wex, Peter, Bachelor und Master: Prüfungsrecht und Prüfungsverfahren, Berlin 2002. Wimmer, Raimund, Prüfungsprotokollierung durch Videoaufnahmen, JuS 1997, S. 1146. Witt, Bernhard C., Datenschutz an Hochschulen, Ein Praxishandbuch für Deutschland am Beispiel der Universitäten Baden-Württembergs, Ulm 2004. Zilkens, Martin; Heinrich, Christoph, Entbindet die Freiheit von Forschung und Lehre den Hochschullehrer von der Beachtung des Datenschutzes?, RDV 2007, S. 9-14. Zimmerling, Wolfgang; Brehm, Robert G., Prüfungsrecht, Verfahren, vermeidbare Fehler, Rechtsschutz, 3. Aufl., Köln 2007. Zimmerling, Wolfgang; Brehm, Robert G., Der Prüfungsprozess, Köln 2004.
Rechtsprechung
Bundesverfassungsgericht
BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, 1 BvR 213/83 - juristische Prüfungen; BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991, 1 BvR 138/87 - medizinische Prüfung.
Bundesverwaltungsgericht
BVerwG, Urt. v. 13.05.1998, 6 C 12/98 – nachträglich unerkannte Prüfungsunfähigkeit. BVerwG, Urt. v. 28.011.1980, 7 C 54/78 – Schreibversehen.
Oberverwaltungsgericht
OVG Koblenz, Beschl. v. 19.01.2009, 10 B 11244/08 - Hochschulprüfung in elektronischer Form. VGH Kassel, Beschl. v. 21.06.2004, 8 TG 1439/04 – elektronische Anmeldung bei Diplom-Prüfung. OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.1.2005, 2 PA 108/05 – E-Mail genügt nicht Schriftformerfordernis. OVG Münster, Urt. v. 16. 12. 2008 - 1 A 2154/08 – Zweiprüferprinzip = NVwZ-RR 2009, 422. VGH München, Beschl. v. 13.5.1995, 9 S 1518/94 - Keine Einsicht in wiederverwendbaren Aufgaben. VGH München, Urt. v. 19.3.2004, 7 B 03.1162 – Zweiprüferprinzip = NJOZ 2005, 1384. VGH München, Beschl. v. 13.5.1985, 7 C 85 A.634, - Einsicht in Testaufgaben = NVwZ 1985, 599. OVG Saarlouis, Beschl. v. 20.3.1995, 8 W 11/95 – Kenntniserlangung von Klausuren vor der Prüfung.
Verwaltungsgericht
VG Hannover, Beschl. v. 10.12.2008, 6 B 5583/08 - Hochschulprüfung in elektronischer Form. VG des Saarlandes (Saarlouis), Beschl. v. 23.07.1998, 01 F 73/98 - Prüfungsanmeldung per Internet. VG Münster, Urt. v. 19.10.2007, 1 K 367/06 – Videoüberwachung einer Bibliothek. VG Stuttgart, Urt. v. 16.04.2008, 3 K 2222/07 – Erhebung von personenbezogenen Daten durch Abfilmen von Studierenden in Lehrveranstaltung. VG Münster, Urt. v. 20.02.2009, 10 K 1212/07 – Täuschungsversuch mit aus dem Internet kopierten Inhalten. VG Göttingen, Beschl. v. 4.7.06, 4 B 52/06 - Absolute Bestehensgrenze bei allen studienbegleitenden Leistungsnachweisen unzulässig. VG Saarlouis, Urt. v. 7.3.1989, 1 I 26/89 – Schreibversehen.
Datenbanken
Europäischer Gerichtshof http://curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/ Bundesverfassungsgericht http://www.bverwg.de/enid/Aktuelles/Ent-scheidungssuche_9p.html Bundesverwaltungsgericht http://www.bverwg.de/enid/Aktuelles/Ent-scheidungssuche_9p.html Niedersachsen http://www.dbovg.niedersachsen.de/index.asp Nordrhein-Westfalen http://www.justiz.nrw.de/RB/nrwe2/index.php Baden-Württemberg http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/page/bsbawueprod.psml Rheinland Pfalz http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/main.asp Saarland http://lrsl.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/sl_frameset.pyHessen Hessen http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/page/bslaredaprod.psml Mecklenburg-Vorpommern http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml Bremen http://www.oberverwaltungsgericht.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen02.c.736.de
Normen
EU-Richtlinien http://eur-lex.europa.eu/ Bundesgesetze http://www.gesetze-im-internet.de Gesetze / Verordnungen Niedersachsen http://www.nds-voris.de http://www.studieren-in-niedersach-sen.de/rechtliches.htm Hochschulordnungen http://www.uni-osnab-rueck.de/D4Ordnungen_allg/DatenerhebungsO_2009-09.pdf http://www.uni-goettingen.de/de/49739.html