Video-Distanzprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus E-Assessment-Wiki
Wechseln zu:Navigation, Suche
K (Beschreibung)
(Beispiele)
 
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt)
Zeile 20: Zeile 20:
 
== Beispiele ==
 
== Beispiele ==
 
Die FernUni Hagen führt bereits seit 1996 erfolgreich mündliche Videoprüfungen durch. Dazu wird eine Videokonferenz zwischen der FernUni (wo der Prüfende sitzt) und dem Prüfungsort aufgebaut, wo sich Prüfling und Aufsichtsperson aufhalten. Beisitzende können sowohl an der FernUni als auch am Prüfungsort anwesend sein. Weitere Informationen:
 
Die FernUni Hagen führt bereits seit 1996 erfolgreich mündliche Videoprüfungen durch. Dazu wird eine Videokonferenz zwischen der FernUni (wo der Prüfende sitzt) und dem Prüfungsort aufgebaut, wo sich Prüfling und Aufsichtsperson aufhalten. Beisitzende können sowohl an der FernUni als auch am Prüfungsort anwesend sein. Weitere Informationen:
* [http://www.fernuni-hagen.de/arbeiten/lehren/lehrepraktisch/lehrwerkzeuge/videopruefung.shtml Videoprüfung an der FernUni Hagen]
+
* [http://wiki.fernuni-hagen.de/lehrepraktisch/index.php/Videoprüfung Videoprüfung an der FernUni Hagen]
  
 
== Bewertung ==
 
== Bewertung ==
Zeile 33: Zeile 33:
  
 
== Literatur ==
 
== Literatur ==
<references />
+
* Raimund Wimmer: ''Prüfungsprotokollierung durch Videoaufnahmen'', JuS, S. 1146, 1997
  
 
[[Kategorie:Szenarien]]
 
[[Kategorie:Szenarien]]
 
[[Kategorie:Summativ]]
 
[[Kategorie:Summativ]]

Aktuelle Version vom 14. Mai 2013, 12:38 Uhr

Beschreibung

Ein weiteres Szenario, das mit dem Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) denkbar ist, sind benotete Prüfungen auf Distanz. Hier existieren bisher nur indirekte Ansätze wie z.B. mündliche Prüfungen, die Prüfender und Prüfling im Rahmen einer Videokonferenz durchführen. Schriftliche Prüfungen scheitern bisher insbesondere an fehlenden Aufsichtsmöglichkeiten - denn ohne die bleibt unsicher, ob getätigte Eingaben wirklich vom Prüfling oder von Dritten stammen. Der Begriff Distanz sagt dabei jeweils aus, dass sich Prüfender und Prüfling an verschiedenen Orten befinden und daher die Prüfungsleistung auf Entfernung ablegen oder beurteilen müssen.

Durchführung auf Distanz

Das Center für lebenslanges Lernen (C3L) der Universität Oldenburg bietet u.a. einen Studiengang Betriebswirtschaftslehre für Spitzensportler an, dessen Teilnehmer während des Studiums zwischen verschiedenen Trainingslagern weltweit hin und her reisen. Da sich die Zeiten der entfernten Aufenthalte mit den Prüfungszeiten überschneiden, wird hier noch nach einer Möglichkeit gesucht, IKT sinnvoll einzusetzen, um Prüfungen sicher auf Distanz abzunehmen.

Auswertung auf Distanz

Auf der anderen Seite können sich auch Prüfende entfernt aufhalten. So beschäftigt die HBK Braunschweig zahlreiche Reiseprofessuren, die weltweit Veranstaltungen abhalten. Hinzu kommt, dass Abschlussarbeiten oder Prüfungsleistungen der bildenden Kunst (z.B. Bildhauerei, Malerei) i.d.R. über einen längeren Zeitraum angefertigt werden. Hier wird eine Möglichkeit gesucht, diese angefertigten Arbeiten angemessen z.B. online präsentieren zu können, so dass die Prüfenden die erbrachte Leistung trotz ihrer Entfernung möglichst vollständig und objektiv bewerten können.

Ziele

  • Überbrücken der Distanz zwischen Prüfendem und Prüfling
  • Möglichkeit zur angemessenen Präsentation

Organisation

Recht

Technik

Beispiele

Die FernUni Hagen führt bereits seit 1996 erfolgreich mündliche Videoprüfungen durch. Dazu wird eine Videokonferenz zwischen der FernUni (wo der Prüfende sitzt) und dem Prüfungsort aufgebaut, wo sich Prüfling und Aufsichtsperson aufhalten. Beisitzende können sowohl an der FernUni als auch am Prüfungsort anwesend sein. Weitere Informationen:

Bewertung

Vorteile

  • Ortsunabhängigkeit

Nachteile

  • Zeitabhängigkeit auch bei Zeitverschiebung
  • Keine sichere "Laborumgebung" zur Prüfung herstellbar

Kombination mit weiteren Szenarien

Literatur

  • Raimund Wimmer: Prüfungsprotokollierung durch Videoaufnahmen, JuS, S. 1146, 1997