Qualitätssicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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== Plagiaterkennung ==
 
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In der Wissenschaft ist die Aneignung fremder geistiger Leistungen ein Problem. Plagiatoren übernehmen z.B. Passagen oder ganze Texte aus fremden Werken, geben diese als eigene Texte aus oder bauen sie in ihre Ausarbeitungen ein. Dieses Verhalten kann gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Daher fordern Hochschulen zumindest bei Abschlussarbeiten eine Erklärung, dass sie selbstständig verfasst, keine außer den angegebenen Quellen verwendet und zitierte Stellen explizit kenntlich gemacht wurden. Dienste zur Plagiaterkennung helfen den Prüfenden bei der Begutachtung der Arbeiten, indem sie versuchen, fremde Textpassagen zu identifizieren. Sie lassen damit zwar keinen Rückschluss auf den Lernerfolg zu (summative Prüfung), sondern tragen vielmehr zur Qualitätssicherung bei.
  
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Prüfende setzen Plagiaterkennungsdienste ein, wenn Verdacht auf ein Plagiat besteht oder eine Ausarbeitung im Rahmen einer allgemeinen Begutachtung analysiert werden soll. Dazu muss das zu untersuchende Dokument in elektronischer Form (z.B. als PDF) vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, ist es vorher in ein solches Format zu überführen, z.B. mit Hilfe elektronischer Texterkennung (Optical Character Recognition). Im nächsten Schritt wird das Dokument beim Plagiaterkennungsdienst eingereicht, i.d.R. durch Upload via Browser. Der Dienst gleicht dann Textpassagen des eingereichten Dokuments mit Fremdquellen ab. Diese stammen aus einem größeren Datenbestand wie z.B. online verfügbaren Texten. Um gegenseitiges Abschreiben zu identifizieren, können die bereits hoch geladenen Dokumente ebenfalls in die Analyse einbezogen werden. Im Anschluss an die Auswertung stellt der Dienst einen Bericht zur Verfügung. Dieser beinhaltet den eingereichten Text mit denjenigen Passagen farbig markiert, die einer fremden Quelle zugeordnet werden konnten. Die zugehörige Quelle wird ebenfalls aufgeführt.
  
Zum Einsatz kommen entsprechende Dienste, wenn Verdacht auf ein Plagiat besteht oder eine Ausarbeitung im Rahmen einer allgemeinen Begutachtung analysiert werden soll. Dazu muss das zu untersuchende Dokument in elektronischer Form (z.B. als PDF) vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, ist es vorher in ein solches Format zu überführen, z.B. mit Hilfe elektronischer Texterkennung (Optical Character Recognition). Im nächsten Schritt wird das Dokument beim Plagiaterkennungsdienst eingereicht, i.d.R. durch Upload via Browser. Der Dienst gleicht dann Textpassagen des eingereichten Dokuments mit Fremdquellen ab. Diese stammen aus einem größeren Datenbestand wie z.B. online verfügbaren Texten. Um gegenseitiges Abschreiben zu identifizieren, können die bereits hoch geladenen Dokumente ebenfalls in die Analyse einbezogen werden. Im Anschluss an die Auswertung stellt der Dienst einen Bericht zur Verfügung. Dieser beinhaltet den eingereichten Text mit denjenigen Passagen farbig markiert, die einer fremden Quelle zugeordnet werden konnten. Die zugehörige Quelle wird ebenfalls aufgeführt.
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Der Gutachter sollte jedoch zwei Dinge beachten, nämlich falsch positive und falsch negative Ergebnisse. Bei den falsch positiven Ergebnissen werden korrekte Zitate als Fremdtext erkannt - was sie ja auch sind! Negative Ergebnisse hingegen deuten darauf hin, dass kein fremder Text übernommen wurde. Hier kann aber aus einer Drucksache (z.B. Buch, Zeitschrift) abgeschrieben worden sein, die nicht elektronisch erfasst wurde oder die nicht im Datenbestand der Dienste vorhanden war. Darüber hinaus sind korrekt ausgeführte Auftragsarbeiten, also das Einreichen der Texte sog. Ghostwriter, auf diese Weise nicht zu erkennen.
 
 
Der Gutachter sollte jedoch zwei Dinge beachten, nämlich falsch positive und falsch negative Ergebnisse. Bei den falsch positiven Ergebnissen werden korrekte Zitate als Fremdtext erkannt - was sie ja auch sind! Negative Ergebnisse hingegen deuten darauf hin, dass kein fremder Text übernommen wurde. Hier kann aber aus einer Drucksache (z.B. Buch, Zeitschrift) abgeschrieben worden sein, die nicht elektronisch erfasst wurde oder die nicht im Datenbestand der Dienste vorhanden war. Darüber hinaus sind korrekt ausgeführte Auftragsarbeiten, also das Einreichen der Texte sog. Ghostwriter nur schwer zu erkennen.
 
  
 
Beispiele für kommerzielle Plagiaterkennungsdienste:
 
Beispiele für kommerzielle Plagiaterkennungsdienste:

Version vom 4. Oktober 2011, 08:20 Uhr

Generell scheint der Einsatz von E-Prüfungen und E-Assessments die Qualität von Hochschullehre zu sichern bzw. zu verbessern: durch Sicherstellen notwendigen Grundwissens, Identifizieren geeigneter Kurse, Anpassung der Lehre an individuelle Erfordernisse der Studierenden sowie Ermitteln des Lernerfolges. Darüber hinaus ist die indirekte Sicherung der Qualität möglich, indem entsprechende Systeme nicht nur Wissen abfragen sondern Zufriedenheit mit der Lehre sowie Verbesserungsvorschläge. Zudem kann ihr Einsatz gezielt die Vorbereitung regulärer Prüfungen unterstützen oder den Fortschritt aufzeigen, den Studierende im Laufe ihres Studiums machen. Die jeweiligen Szenarien sind nachfolgend skizziert.

Progresstests

Fortschritt versch. Jahrgänge (Quelle: Charité)

Ein Progresstest misst den Lernfortschritt, den Studierende im Laufe ihres Studiums machen. Dabei handelt es sich um Fragen, die den gesamten Umfang eines Studiums repräsentieren. Vor allem medizinische Hochschulen führen regelmäßige Progresstests durch, z.B. einmal pro Semester. Die Studierenden erhalten auf diese Weise Feedback zum eigenen Fortschritt. Lehrende oder Studiendekanate können feststellen, in welchen Semestern es stärker bzw. weniger stark vorangeht und darauf aufbauend Ursachen suchen und analysieren.

Typischerweise gibt es bei MC-Progresstests eine Antwortoption "weiß ich (noch) nicht". Das am Ende ermittelte Verhältnis von falschen zu weiß-nicht-Antworten kann Aufschluss über die Risikobereitschaft der Studierenden geben und z.B. in die Studienberatung einfließen.

Beispiele:

Plagiaterkennung

In der Wissenschaft ist die Aneignung fremder geistiger Leistungen ein Problem. Plagiatoren übernehmen z.B. Passagen oder ganze Texte aus fremden Werken, geben diese als eigene Texte aus oder bauen sie in ihre Ausarbeitungen ein. Dieses Verhalten kann gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Universitätsrecht verstoßen. Daher fordern Hochschulen zumindest bei Abschlussarbeiten eine Erklärung, dass sie selbstständig verfasst, keine außer den angegebenen Quellen verwendet und zitierte Stellen explizit kenntlich gemacht wurden. Dienste zur Plagiaterkennung helfen den Prüfenden bei der Begutachtung der Arbeiten, indem sie versuchen, fremde Textpassagen zu identifizieren. Sie lassen damit zwar keinen Rückschluss auf den Lernerfolg zu (summative Prüfung), sondern tragen vielmehr zur Qualitätssicherung bei.

Prüfende setzen Plagiaterkennungsdienste ein, wenn Verdacht auf ein Plagiat besteht oder eine Ausarbeitung im Rahmen einer allgemeinen Begutachtung analysiert werden soll. Dazu muss das zu untersuchende Dokument in elektronischer Form (z.B. als PDF) vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, ist es vorher in ein solches Format zu überführen, z.B. mit Hilfe elektronischer Texterkennung (Optical Character Recognition). Im nächsten Schritt wird das Dokument beim Plagiaterkennungsdienst eingereicht, i.d.R. durch Upload via Browser. Der Dienst gleicht dann Textpassagen des eingereichten Dokuments mit Fremdquellen ab. Diese stammen aus einem größeren Datenbestand wie z.B. online verfügbaren Texten. Um gegenseitiges Abschreiben zu identifizieren, können die bereits hoch geladenen Dokumente ebenfalls in die Analyse einbezogen werden. Im Anschluss an die Auswertung stellt der Dienst einen Bericht zur Verfügung. Dieser beinhaltet den eingereichten Text mit denjenigen Passagen farbig markiert, die einer fremden Quelle zugeordnet werden konnten. Die zugehörige Quelle wird ebenfalls aufgeführt.

Der Gutachter sollte jedoch zwei Dinge beachten, nämlich falsch positive und falsch negative Ergebnisse. Bei den falsch positiven Ergebnissen werden korrekte Zitate als Fremdtext erkannt - was sie ja auch sind! Negative Ergebnisse hingegen deuten darauf hin, dass kein fremder Text übernommen wurde. Hier kann aber aus einer Drucksache (z.B. Buch, Zeitschrift) abgeschrieben worden sein, die nicht elektronisch erfasst wurde oder die nicht im Datenbestand der Dienste vorhanden war. Darüber hinaus sind korrekt ausgeführte Auftragsarbeiten, also das Einreichen der Texte sog. Ghostwriter, auf diese Weise nicht zu erkennen.

Beispiele für kommerzielle Plagiaterkennungsdienste:

Lehrevaluationen

Lehrevaluationen stellen ebenfalls eine Form der Prüfung dar, nur dass in diesem speziellen Fall nicht nach Fakten oder Fertigkeiten gefragt wird, sondern nach der Zufriedenheit mit der Lehrveranstaltung sowie nach Verbesserungsvorschlägen. Siehe zu weiteren Informationen zu Lehrevaluationen z.B [1]. Die Durchführung von Lehrevaluationen ist durch die jeweiligen Hochschulrahmengesetze vorgeschrieben. Eine elektronische Erfassung und Auswertung der Antworten ist ebenso möglich wie bei anderen Typen elektronischer Prüfungen, i.d.R. werden Fragen vom Typ Likert-Skala (z.B. von 1: trifft nicht zu bis 5: trifft voll zu) verwendet. Ein standardisierter Fragebogen für sämtliche Lehrveranstaltungen, dessen Beantwortung die Entwicklung von Qualität bzw. Zufriedenheit der Lernenden im Laufe der Zeit nachvollziehbar macht, ist i.d.R. durch die Evaluationsordnung einer Hochschule vorgegeben.

Ein wesentliches Problem Papier-basierter Evaluationen ist die geringe Rücklaufquote. Durch elektronische Evaluationen und ihre Kopplung mit gleichzeitig stattfindenden E-Klausuren stellt z.B. die Medizinische Hochschule Hannover sicher, dass sämtliche Studierende teilnehmen können und die Rücklaufquote kontinuierlich hoch ist. Dies ist bei rein Papier-basierten Formen nicht zwingend der Fall, da auch die Meinung der Studierenden in die Evaluation einfließen sollen, die die Veranstaltung schon nicht mehr besuchen. Rein elektronische Evaluationen z.B. über das LMS sind ebenfalls schwierig, da auf diese Weise insbesondere technik-begeisterte Studierende angesprochen werden. Durch Kopplung von Klausur und Evaluation kann man sicherstellen, dass sämtliche Studierende, die ein Modul bestehen wollen, auch die Möglichkeit zur Evaluation erhalten und gleichzeitig technisch damit umgehen können, da sie dies auch für die Klausur beherrschen müssen.

Beispiele für Systeme zur Unterstützung der Lehrevaluation:

  • Einsatz von EvaSys an der TU Clausthal

Elektronische Klausurschränke

Eine Hilfe zur Vorbereitung auf reguläre (z.B. mündliche) Prüfungen sind elektronische Klausurschränke. Dabei handelt es sich um eine Sammlung bekannter Prüfungsfragen mit jeweils korrekten Antworten. Studierende tragen Fragen und Antworten z.B. per Gedächtnisprotokoll aus schriftlichen oder mündlichen Prüfungen zusammen und machen sie anderen Studierenden zur Prüfungsvorbereitung zugänglich. So können komplexe Sammlungen entstehen, die einen guten Einblick in das Themengebiet geben.

Wesentliches Merkmal und von den Studierenden ausdrücklich gewünscht ist, dass Lehrende und Prüfer keinen Zugriff auf diese Klausurschränke erhalten. Auf diese Weise erhoffen sie sich eine möglichst hohe Wiederholrate bei möglichst geringer Veränderung der Aufgaben. Lehrende erhalten somit aber auch keine Gelegenheit, Feedback zu geben oder auf Defizite oder fehlerhafte Antworten hinzuweisen. Einen solchen elektronischen Klausurschrank stellt z.B. die Hochschule Ostfalia auf Basis des Dokumentenmanagementsystems Alfresco für ihre Studierenden zur Verfügung.

Auf der anderen Seite versuchen die Lehrenden ebenfalls, ihre Prüfungsfragen geheim zu halten und vor Verbreitung zu schützen. Um diese möglichst oft wiederverwenden zu können, sammeln z.B. die Mitarbeiter vom Testcenter der Uni Duisburg/Essen das Notiz- bzw. Schmierpapier der Prüflinge nach der Klausur ein. So versuchen sie zu verhindern, dass Aufzeichnungen zu den Fragen den Klausurraum verlassen.

Beispiele:

Weitere Einsatzmöglichkeiten

Literaturnachweise

  1. Heiner Rindermann: Lehrevaluation, ISBN: 978-3941320079, 2. Auflage, Verlag empirische Pädagogik, Landau, 2009

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