Plagiaterkennung: Unterschied zwischen den Versionen

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* Ausarbeitung liegt in elektronischer Form vor (i.d.R. als PDF) oder muss in ein solches Format überführt werden
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* Einreichung der elektronischen Ausarbeitung beim Plagiaterkennungsdienst
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* Dort Abgleich mit Datenbestand und  Anfertigung eines Abgleichberichts
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* Gutachter erhält Bericht und kann diesen in Begutachtung einbeziehen
  
 
== Recht ==
 
== Recht ==

Version vom 26. März 2012, 12:41 Uhr

Beschreibung

Die Aneignung fremder geistiger Leistungen ist auch an Hochschulen ein Problem. Plagiatoren übernehmen hierbei Passagen oder ganze Texte aus fremden Werken und geben diese als eigene Texte aus (oder bauen sie in ihre Ausarbeitungen ein). Dieses Verhalten kann gegen Prüfungsordnungen, Arbeitsverträge oder Hochschulrecht verstoßen. Daher fordern Hochschulen i.d.R. eine Erklärung, dass Abschlussarbeiten selbstständig verfasst, keine außer den angegebenen Quellen verwendet und zitierte Stellen explizit kenntlich gemacht wurden.

Dienste zur Plagiaterkennung helfen bei der Begutachtung entsprechender Arbeiten, indem sie versuchen, fremde Textpassagen zu identifizieren. Gutachter können Plagiaterkennungsdienste einsetzen, wenn ein Anfangsverdacht besteht oder eine Ausarbeitung im Rahmen einer allgemeinen Begutachtung analysiert werden soll. Dazu muss das zu untersuchende Dokument in elektronischer Form (z.B. als PDF) vorliegen. Sollte das nicht der Fall sein, ist es vorher in ein solches Format zu überführen, z.B. mit Hilfe elektronischer Texterkennung (Optical Character Recognition).

Im nächsten Schritt wird das Dokument beim Plagiaterkennungsdienst eingereicht, i.d.R. durch Upload via Browser. Der Dienst gleicht dann Textpassagen des eingereichten Dokuments mit Fremdquellen ab. Diese stammen aus einem größeren Datenbestand wie z.B. online verfügbaren Texten. Um gegenseitiges Abschreiben zu identifizieren, können bereits hoch geladene Dokumente ebenfalls in die Analyse einbezogen werden. Im Anschluss an die Auswertung stellt der Dienst einen Bericht zur Verfügung. Darin sind diejenigen Textpassagen farbig markiert, die einer fremden Quelle zugeordnet werden konnten. Die zugehörige Quelle wird ebenfalls aufgeführt.

Der Gutachter sollte jedoch beachten, dass das Ergebnis falsch positiv oder falsch negativ sein kann. Bei den falsch positiven Ergebnissen werden auch die korrekt angegebenen Zitate als Fremdtexte erkannt - was sie ja auch sind! Negative Ergebnisse hingegen deuten darauf hin, dass kein fremder Text übernommen wurde. Hier kann aber vom Nachbarn oder aus einer Drucksache (z.B. Buch, Zeitschrift) abgeschrieben worden sein, die nicht elektronisch erfasst wurde und daher nicht im Datenbestand der Dienste vorhanden ist. Die Ergebnisse von Ghostwritern, die solche Arbeiten im Auftrag erstellen, sind auf diese Weise ebenfalls i.d.R. nicht zu erkennen.

Ziele

  • Identifikation von Fremdquellen in textuellen Ausarbeitungen
  • Unterstützung bei der Begutachtung von Abschlussarbeiten

Organisation

  • Ausarbeitung liegt in elektronischer Form vor (i.d.R. als PDF) oder muss in ein solches Format überführt werden
  • Einreichung der elektronischen Ausarbeitung beim Plagiaterkennungsdienst
  • Dort Abgleich mit Datenbestand und Anfertigung eines Abgleichberichts
  • Gutachter erhält Bericht und kann diesen in Begutachtung einbeziehen

Recht

Technik

Beispiele

Kommerzielle Dienste sind:

Bewertung

Vorteile

Nachteile

Kombination mit weiteren Szenarien

Literatur