Online Proctoring: Unterschied zwischen den Versionen

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Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Rechtsinformationsstelle der Digitalen Hochschule NRW ein Gutachten zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Überwachungsfunktionen bei Online-Klausuren unter Leitung von Thomas Hoeren erstellt.<ref>Thomas Hoeren, Malin Fischer & Julian Albrecht: ''Gutachten zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Überwachungsfunktionen bei Online-Klausuren'', Projekt Rechtsinformationsstelle Digitale Hochschule NRW, 10.06.2020, https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/RiDHnrw_11.06.20_Gutachten-zur-datenschutzrechtlichen-Zul%C3%A4ssigkeit-von-%C3%9Cberwachungsfunktionen-bei-Online-Klausuren.pdf</ref>
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Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Rechtsinformationsstelle der Digitalen Hochschule NRW ein Gutachten zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Überwachungsfunktionen bei Online-Klausuren unter Leitung von Thomas Hoeren erstellt.<ref>Thomas Hoeren, Malin Fischer & Julian Albrecht: ''Gutachten zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Überwachungsfunktionen bei Online-Klausuren'', Projekt Rechtsinformationsstelle Digitale Hochschule NRW, 10.06.2020, [https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/RiDHnrw_11.06.20_Gutachten-zur-datenschutzrechtlichen-Zul%C3%A4ssigkeit-von-%C3%9Cberwachungsfunktionen-bei-Online-Klausuren.pdf Download als PDF]</ref>
  
 
== Technik ==
 
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Version vom 20. November 2020, 07:16 Uhr

Beschreibung

Die meisten LMS haben Test-Komponenten, die ein ortsunabhängiges Testen (z. B. bequem von zuhause aus) erlauben. Dieses Testen erfolgt dann i. d. R. unbeaufsichtigt, d. h. die Prüflinge sind auf sich alleine gestellt. Für benotete Prüfungsleistungen sind diese Rahmenbedingungen oftmals nicht ausreichend, da z. B. unerlaubte Hilfestellungen oder unerlaubter Mitteleinsatz ausgeschlossen werden müssen. Hierzu gibt es die Möglichkeit einer Online-Beaufsichtigung, auch Online Proctoring genannt. Voraussetzung dazu ist ein Rechnerarbeitsplatz (z. B. Laptop) mit Webcam und ausreichender Internetverbindung. Während der Prüfung werden dann in zufälligen Abständen z. B. Bilder des Prüflings (von der Webcam) und Bildschirmfotos des Desktops gemacht und zusätzlich zur Prüfungsleistung gesichert. Diese sind dann vollautomatisiert oder manuell im Nachhinein analysierbar.

Beaufsichtigt werden sollen also:

  • Prüfling: Videoüberwachung des Gesichts, Screencast des Bildschirms, Audio-Mitschnitt (zur Verhinderung von Vorsagern)
  • Rechner: Full Screen Modus, Verhinderung weiterer Fenster, Analyse von Tipp- und Mausaktivitäten, Verhinderung mehrerer Monitore
  • Netzwerke: Protokoll der Aktivitäten, Logging der aufgesuchten Webseiten, Analyse des Standortes

Ziele

  • Entfernte Beaufsichtigung von Prüflingen
  • Sicherstellen von Chancengleichheit
  • Verhindern bzw. Erkennen von Manipulationen

Organisation

Matthias Baume unterscheidet in seinem Webinar zu Fernprüfungen verschiedene Stufen des Online Proctoring:

  • Videokonferenzsysteme: Bei mündlichen Fernprüfungen, bieten keinen zusätzlichen Schutz vor Manipulation
  • Live Proctoring: Direkte Beaufsichtigung von Prüflingen / Desktop während der Prüfung durch Firmen oder Hochschulpersonal, personalintensiv (und damit teuer), nur wenig Daten müssen gespeichert werden
  • Record & Review: Aufzeichnung von Prüfling / Desktop mit folgender manueller Kontrolle (z. B. durch Hochschulpersonal), zeitunabhägig durchführbar, dafür aber keine Live-Unterstützung möglich, größerer Speicheraufwand für die Aufzeichnungen
  • Vollautomatisches Proctoring: Aufzeichnung von Prüfling / Desktop mit i. d. R. vollautomatischer Kontrolle, oft KI-gestützt, entsprechend leichter skalierbar als manuelle Lösungen, aber dafür sind deutlich mehr Daten zu erheben und zu speichern

Recht

Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Rechtsinformationsstelle der Digitalen Hochschule NRW ein Gutachten zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Überwachungsfunktionen bei Online-Klausuren unter Leitung von Thomas Hoeren erstellt.[1]

Technik

Europäische Lösungen

Internationale (US) Lösungen

Beispiele

An der TU München existiert seit 2018 das Projekt "Fernprüfungen", das sich mit der Online-Beaufsichtigung von Prüflingen beschäftigt. Informationen zum Projekt sind hier zu finden: Fernprüfungen an der TU München

Bewertung

Vorteile

  • Ortsunabhängigkeit

Nachteile

  • Zeitabhängigkeit auch bei Zeitverschiebung
  • Keine sichere "Laborumgebung" zur Prüfung herstellbar

Links

Literatur

  1. Thomas Hoeren, Malin Fischer & Julian Albrecht: Gutachten zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit von Überwachungsfunktionen bei Online-Klausuren, Projekt Rechtsinformationsstelle Digitale Hochschule NRW, 10.06.2020, Download als PDF